Tipps zum Fahren auf Schnee

Da die richtigen Reflexe beim Fahren auf einer verschneiten Straße nicht selbstverständlich sind, haben wir einige Tipps für Sie, damit Sie gelassener an Ihr Urlaubsziel in Saint-Martin-de-Belleville gelangen.

Sich gut ausrüsten

Mit der richtigen Ausrüstung anzureisen, ist sicherlich das Wichtigste. Winterausrüstung (Winterreifen, Schneeketten oder Schneesocken) ist Pflicht. Es ist wichtig, sie im Kofferraum zu haben, auch wenn schönes Wetter angesagt ist. Die Wetterbedingungen in den Bergen ändern sich schnell und es kann sein, dass es am Anreisetag schneit. Wir empfehlen Ihnen daher, vorausschauend zu handeln und sich eine schöne Ausrüstung für Ihr Auto zu besorgen.

Warum?

Wenn Sie mit Sommerreifen auf der Straße unterwegs sind und die Bedingungen schlecht sind, kann es sein, dass Sie mitten auf der Straße stecken bleiben und einen Stau verursachen. Der Verkehr kann erst wieder fließen, wenn Sie Ihre Ketten angelegt haben.

Um dies zu verhindern, stehen Ihnen auf der gesamten Strecke zwischen Moutiers und Les Menuires mehrere Montageplätze zur Verfügung. In diesen Bereichen können Sie sich in Ruhe am Straßenrand beim Aufziehen Ihrer Ausrüstung Zeit lassen.

Kleiner Rat

Üben Sie vorher! Versuchen Sie möglichst, bevor Sie losfahren, die Ketten oder Socken schon einmal zu montieren, um zu sehen, wie das System funktioniert. So können Sie den Anreisetag gelassener angehen.

Wie Sie Staus vermeiden

Am Anreisetag empfehlen wir Ihnen, die aktuellen Verkehrsinfos für Moutiers - Les Menuires abzurufen. Diese Website informiert Sie über den Zustand der Straßen, ob die Bedingungen ein Fahren ohne Ausrüstung nicht mehr zulassen und ob es aufgrund von Schnee zu Verzögerungen kommt. Sollten die Bedingungen schlecht sein, warten Sie vor allem nicht damit, Ihre Schneeketten oder Schneesocken aufzuziehen.

Einige Ratschläge für entspanntes Fahren auf Schnee

Zum Schluss noch ein paar Tipps, wie man beim Fahren auf Schnee fest auf der Straße bleibt:

Öffnung des Skigebiets vom 14. Dezember 2024 bis 21. April 2025. Mehr dazu